Was bieten wir Ihnen beim Immobilienkauf
1. Sie haben die wichtigste Entscheidung in Ihrer Aktion „Auslandsimmobilienkauf“ getroffen. Sie haben sich für eine Immobilie, Ihre Immobilie entschieden. Sie sind sich mindestens zu 75% sicher, dass es Ihre Immobilie ist. Ein 100%iges Objekt gibt es nicht. Es gibt nichts 100%iges auf unserer Welt. Sie haben auch den Maklerspruch meiner Mitarbeiter beherzigt: Bitte werten Sie bei Ihrer Kaufentscheidung die Lage des Objektes 3mal! Jetzt können Sie nur noch Ihre “Ängste” daran hindern, Ihren Entschluss notariell beglaubigen zu lassen.
2. Der nächste Schritt ist die Eigentumsumschreibung. Wir vermitteln Ihnen einen Rechtsanwalt vor Ort. Dieser Anwalt hat unserer Firma immer bewiesen, dass er einer der besten Fachanwälte auf seinem Gebiet ist. Er wird auch Ihnen beweisen wollen, dass er sich von seinem Berufsziel, fehlerlos zu arbeiten, ständig leiten lässt. Natürlich können Sie jederzeit einen Anwalt selbst benennen. Dieser muss aber in Kroatien zugelassen sein.
Sie beauftragen diesen Anwalt mit der Umschreibung. Der Anwalt, „Ihr“ Anwalt, wird alle Papiere prüfen und einen Immobilienkaufvertrag aufsetzen. Ihr Anwalt übernimmt die Verantwortung für seine Arbeit, er wird für diese Papierarbeit in der Regel 1.5 % – 2.0 % der Kaufsumme als Honorar verlangen. Seine Arbeit beinhaltet auch den Antrag zur Grundbucheintragung nach Zagreb ebenso wie eine amtliche deutsche Übersetzung des Immobilienkaufvertrages. Gibt Ihr Anwalt grünes Licht für Ihren Kauf, kann dieser Immobilienvertrag in ein bis zwei Tagen unterschriftsreif sein. Ist bei den Verkaufspapieren noch Anwaltsarbeit nötig, z.B. der neueste Grundbuchauszug oder eine Baulandbestätigung der Gemeinde muss noch angefordert werden, dann kann auch ein sogenannter Immobilien-vor-Vertrag abgeschlossen werden.
Dort wird einmal der Kaufpreis festgeschrieben und ein fixes Datum für den nachfolgenden Hauptvertrag wird festgelegt. Eine Anzahlung, die üblicherweise 10 % der Kaufsumme beträgt (in Kroatien Kapara genannt), gibt dem Ganzen ein finanzielles Gewicht. Diese Anzahlung muss der Verkäufer doppelt zurückzahlen, sollte er bis zum angegebenen Datum die Papiere für sein Objekt nicht verkaufsfähig haben. Sie verlieren allerdings diese Anzahlung, wenn Sie ohne einen triftigen Grund vom Kauf zurücktreten.
Ob Sie eine weitere Variante wählen und die Anzahlung auf ein Anwaltskonto geben (Anderkonto), diesbezüglich wird Sie wiederum Ihr Anwalt oder wir beraten. Wir vor Ort kennen alle Sonderheiten der Region, wir sehen unsere Aufgabe auch darin Hintergründe auszuleuchten, um optimale Kaufsicherheit gewährleisten zu können. Obwohl ich es als selbstverständlich betrachte, möchte ich ausdrücklich betonen, diese Kaufsicherheit steht in unserer Firma an erster Stelle.